Schwarz/Widmann/Radeisen, UStG - haufe.de
Rz. 256 Die vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben wird für den Umständen der Reise entsprechende persönliche Gebrauchsgegenstände und zu Sportzwecken verwendete Waren bewilligt, die durch einen Reisenden i. S. d. Art. 1 Nr. 40 UZK-DA eingeführt werden. Danach gilt als Reisender eine Person, die ...